Schreiben an Thomas Mensinger vom 31.07.2006
Mit Datum vom 31.07.2006 forderte unser Vorsitzender Torsten Witt Herrn Politikwissenschaftler (FH) Thomas Mensinger, derzeit gewichtiger Vorstandsvorsitzender eines kleineren Vereins namens „Brandenburger Journalisten-Verband“, auf, seinen Internetauftritt zu modifizieren. Der Grund: In diesem Internetauftritt wird noch immer - und damit schlicht wahrheitswidrig - behauptet, es ermittele schon seit Monaten die Staatanwaltschaft Potsdam bei unserem Verband, weil Vorstandsmitglieder angeblich Vereinsgelder unterschlagen haben sollen ...
So weit, so ungut - Strafanzeigen kann schließlich erst einmal jeder stellen, völlig unabhängig von Substanz und Wahrheitsgehalt. Das ist so in unserem Rechtsstaat.
Was dieser „Brandenburger Journalisten-Verband“ indes beharrlich verschweigt, läßt alle Grundlagen journalistischen Handwerkzeugs vermissen: Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Ihre Ermittlungen bereits vor Monaten eingestellt - eingestellt, weil den - wir vermuten mal: von Mitgliedern eines kleineren konkurrierenden Vereins böswillig beschuldigten - Vorstandsmitgliedern unseres Verbandes schlicht keinerlei Strafvorwurf zu machen ist! Und die mindestens fahrlässig erhobene Anschuldigung, es seien Vereinsgelder unterschlagen worden, erwies sich auch als völlig unbegründet.
Nun, wenigstens wir waren fair; und deshalb wiesen wir Herrn Kollegen Mensinger auf diese Tatsache hin - mit der Bitte, zumindest eine aktuelle Mitteilung einzustellen, daß die Ermittlungsverfahren längst eingestellt wurden.
Und was geschah?
Am 07.08.2006 - am letzten Tag der großzügig gesetzten Frist - erreichte uns Herrn Mensingers lakonische Antwort: „Ihren Vorschlag, eine Mitteilung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf unserer Internetseite zu veröffentlichen, nehmen wir zur Kenntnis. ... Wir sehen zurzeit keine Veranlassung, Ihre Information auf unserer Internetseite zu publizieren.“
„Aber, aber, Herr Mensinger: Was steht denn da in der Satzung Ihres Vereines? In Paragraph 3.2 beispielsweise? Nun, wir wollen behilflich sein: Mitglied (des Brandenburger Journalisten-Verband; d.R.) kann nur sein, wer die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) des Deutschen Presserates anerkennt.“
Und der Pressekodex des Deutschen Presserates führt in seiner Richtlinie 13.1 - zusammengefaßt - aus: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit. Hat die Presse berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch berichten. Diese Empfehlung gilt sinngemäß auch für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.
Leider scheint diese Richtlinie des Pressekodex nicht von allen Kollegen verstanden - oder aber gar nicht erst gelesen worden zu sein. Und da nutzt es dann auch wirklich wenig, wenn eben dieser Herr Mensinger auf besagter Internetpräsenz seines kleineren Vereins davon träumt, eben dieser sein Verein "unterstützt Journalistinnen und Journalisten, ... die freie unabhängige Meinungsbildung- und Äußerung entsprechend des Pressekodex des Deutschen Presserates zu gewährleisten".
Kann sich der Herr Mensinger jetzt einen neuen Verein suchen - weil er wegen offensichtlichen Verstoßes gegen Satzung und Pressekodex ja eigentlich ausgeschlossen werden müßte ...?
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Herrn
Thomas Mensinger
Brandenburger Journalisten-Verband e.V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 32
14482 Potsdam
31.07.2006
Internetauftritt des Vereins Brandenburger Journalisten-Verband
Sehr geehrter Herr Mensinger,
in dem von Ihnen zu verantwortenden Internetauftritt eines Vereins „Brandenburger Journalisten-Verband“ (http://www.brandenburger-journalistenverband.de) ist nach wie vor abrufbar unter der Rubrik „News“ zum Datum 09.12.2005 und der plakativen Fragestellung „DJV Brandenburg vor der Auflösung?“ eine Mitteilung, in der behauptet wird:
„Gesorgt wird sich dagegen um die Mitgliedsbeiträge, wenn auch wohl nicht so, wie dies zu erwarten ist. So ermittelt die Staatanwaltschaft Potsdam schon seit Monaten beim DJV-Brandenburg. Vorstandsmitglieder sollen Vereinsgelder unterschlagen haben.“
Zunächst darf Sie beruhigen: Der DJV-Brandenburg befindet sich selbstverständlich - und nach wie vor - nicht vor der Auflösung.
Weiterhin darf ich Sie darüber informieren, daß die Staatsanwaltschaft Potsdam diese von Ihnen der Erwähnung bemühten Ermittlungsverfahren bereits vor Monaten eingestellt hat - und zwar gemäß § 170 Absatz 2 StPO. Diese Variante der Einstellung bedeutet, daß den Beschuldigten keinerlei Strafvorwurf zu machen und die Anschuldigung, Vereinsgelder unterschlagen zu haben, unbegründet ist.
Ich habe Sie daher höflichst aufzufordern, Ihren Internetauftritt zu modifizieren und den von der Wirklichkeit längst überholten Passus herauszunehmen.
Zudem erwarte ich von Ihnen in Ihrem Internetauftritt in der Rubrik „News“ eine aktuelle Mitteilung, in der darüber informiert wird, daß die Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden sind, weil den Beschuldigten keinerlei Strafvorwurf zu machen ist und die Anschuldigung, Vorstandsmitglieder hätten Vereinsgelder unterschlagen, unzutreffend ist. Diese aktuelle Mitteilung muß in Ihrem Internetauftritt mindestens so lange abrufbar bleiben wie die Ursprungsnachricht vom 09.12.2005 - also mindestens acht Monate, hilfsweise bis zur Auflösung Ihres Vereins.
Bitte bestätigen Sie mir bis zum 7. August 2006 schriftlich hier eingehend, daß Sie unserer Forderung bis zum 14. August 2006 nachkommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Journalisten-Verband
- Landesverband Brandenburg -
Torsten Witt, Vorsitzender
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