5. Juni 2011

Landgericht Berlin hat entschieden: DJV-Bundesverband ohne gewählten Vorstand - Verbandstagsbeschlüsse 2009 sämtlich unwirksam

Der DJV-Bundesverband hat seit langem keinen ordnungsgemäß gewählten Vorstand. Sämtliche Beschlüsse des Verbandstags 2009, so etwa Satzungsänderungen zur Ausschaltung verbandsinterner Opposition, sind unwirksam; dasselbe gilt für Beschlüsse von Gesamtvorstands-Sitzungen (z.B. zu Tarifverträgen). Das ist das Ergebnis eines Urteils des Landgerichts Berlin (Az. 18 O 532/09), welches am 1. Juni 2011 verkündet wurde. Gegenstand des Streits war die Frage, ob im DJV journalistische Mitglieder oder eine Gruppe von Funktionären entscheiden dürfen.

Der Landesverband Brandenburg hat das Urteil als wichtigen Beitrag zur Rückführung des DJV-Bundesverbands zu Rechts- und Gesetzestreue begrüßt: "Jetzt müssen endlich die Mitglieder über Themen und Geldausgaben des Journalistenverbands entscheiden. Es muß Schluß sein mit der Entmündigung durch eine selbstherrliche, luxuriös bezahlte Funktionärskaste und linksradikale Eiferer, die den DJV unterwandert und politisch mißbraucht haben," forderte der Vorsitzende Hans Werner Conen.

Nun muß schnell geklärt werden, wer den DJV-Bundesverband insbesondere in den laufenden Tarifauseinandersetzungen mit den Tageszeitungsverlagen rechtsverbindlich vertreten kann. "Die Befolgung eines Streikaufrufs eines DJV-Vorstands, den es womöglich gar nicht gibt, könnte von den Arbeitgebern als Arbeitsverweigerung angesehen und mit fristloser Kündigung vergolten werden," warnte der Brandenburgische Geschäftsführer Klaus Minhardt.

Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, dürfte aber der mündlichen Verhandlung entsprechen. Danach kann der DJV-Bundesverband noch Berufung zum Kammergericht einlegen.

Sprechzeiten:

Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
10-14 Uhr

line image

Telefon:
(030) 69205751-0
Fax:
(030) 69205751-9
Email:
kontakt@djv-bb.de

line image

DJV Berlin-Brandenburg
Holsteinische Str.38 I
10717 Berlin

line image