1. Februar 2011

Eklat beim Pöstchen-Gerangel - Streit der Journalisten-Verbände um Entsendung in den RBB-Rundfunkrat

Die erbitterte Zerstrittenheit der rechtlich autonomen Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) in der Region Berlin-Brandenburg schlägt nun auch auf den gerade neu zu besetzenden Rundfunkrat des "Rundfunks Berlin-Brandenburg" (RBB) durch. Nach Ansicht des Rundfunkrats-Vorsitzenden soll der für drei miteinander konkurrierende Verbände - die Gewerkschaft Verdi, den DJV-Landesverband Berlin und den DJV-Landesverband Brandenburg - vorgesehene Sitz in dem Aufsichtsgremium erst einmal unbesetzt bleiben. Der laut Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin 30-köpfige RBB-Runkfunkrat soll fortan nur noch 29 Mitglieder haben. Vielleicht entfällt sogar ein weiterer Sitz, denn auch die jüdischen Gemeinden haben Probleme, wie schon einmal.

Von den im Staatsvertrag ausdrücklich als entsendungsberechtigt genannten Journalisten-Organisationen war in der ersten Periode ab 2003 eine Vertreterin des DJV-Landesverbands Berlin im Rundfunkrat (inzwischen Mitglied des Verwaltungsrats) und ab 2007 eine Vertreterin der Gewerkschaft Verdi; zusätzlich ist der Deutsche Gewerkschaftsbund vertreten.

Da der DJV-Landesverband Brandenburg somit der einzige der berechtigten Verbände ist, der bisher niemanden in den Rundfunkrat entsandt hat, ist er der Ansicht, "an der Reihe" zu sein. Die Entsendung des DJV-Brandenburg ist die einzige, die frist- und formgerecht - und damit "ordnungsgemäß" - erfolgte. Um die Frage, ob es überhaupt eine weitere Entsendung gibt und von wem diese stammt, ist ein Streit entbrannt, dessen Ausgang offen ist. Die Auseinandersetzung ist von persönlichen Animositäten beim DJV-Landesverband Berlin bestimmt.

Eine von interessierter politisch linker Seite verbreitete "Gemeinsame Erklärung" zum Eklat um den RBB-Rundfunkrat verkennt wesentliche tatsächliche und rechtliche Punkte. Zunächst sind die entsendungsberechtigten Verbände im RBBStV namentlich genannt; auf deren Mitgliederstärke oder Tätigkeit kommt es nicht an. Noch wichtiger ist aber, daß die Mitglieder des Rundfunkrats entgegen der Ansicht der eifernden Verbandsfunktionäre eben gerade nicht Interessenvertreter ihrer Klientel, der Journalisten in Berlin oder Brandenburg, sind, sondern der Allgemeinheit. Durch den Rundfunkrat soll die vom Bundesverfassungsgericht "zur Sicherung der pluralistischen Rückbindung des Rundfunkprogramms erforderliche Vertretung der Allgemeinheit in Form einer binnenpluralistischen Organisation hergestellt werden". Es geht also im Runkfunkrat des RBB gerade nicht um Interessenvertretung der "Journalisten der Region"; das ist Aufgabe z.B. von Tarifverhandlungen. Die Funktionäre von DJV-Berlin und Verdi haben offenbar die Funktion eines Rundfunkrats nicht verstanden und wollen dort Interessenpolitik machen.

Der DJV-Brandenburg erwartet nun einen Bescheid des RBB über die Ordnungsmäßigkeit der Entsendung. Sollte diese verneint werden, wird über eventuelle Schritte entschieden werden.

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