"Die Abkehr von der sogenannten Tarifeinheit war überfällig, denn die
Zwangsvertretung von Arbeitnehmern durch DGB-Gewerkschaftsseilschaften
war von Anfang an verfassungswidrig", lobte der Brandenburgische
DJV-Vorsitzende Hans Werner Conen die neue Rechtsprechung des Erfurter
Bundesarbeitsgerichts. Das BAG hält an seiner Ansicht, in einem Betrieb
dürfe es nur einen Tarifvertrag geben, nicht mehr fest. Dies wird als
Sieg kleinerer Sparten-Gewerkschaften und freier
Arbeitnehmervereinigungen gewertet, die sich bisher dem
Funktionärs-Diktat der großen Gewerkschaften unterwerfen mußten.
Conen: "Unbegreiflich, aber wahr: Erst seit heute können Arbeitnehmer
selbst entscheiden, ob und durch wen sie sich vertreten lassen wollen.
Denn bisher bevormunden Tarifkartelle und ihre Eigeninteressen die
Belegschaften - so als habe es das Grundgesetz und die
Koalitionsfreiheit nie gegeben. Die hochmütigen Funktionäre werden
begreifen müssen, daß ihre Macht schwindet, weil freie Menschen endlich
selbst bestimmen können."
Nach Ansicht des Brandenburgischen Vorsitzenden muß nach dem Erfurter
Urteil der Sinn von Flächentarifverträgen neu hinterfragt werden. Denn
nun gibt es die insbesondere aus der Sicht der Betriebe wichtige
Friedenspflicht während der Laufzeit von Tarifverträgen nur noch für
Mitglieder der betreffenden Gewerkschaft. Andere Vereinigungen können
jederzeit zu Aktionen oder zum Streik aufrufen. Für die Medienindustrie
zeichnen sich erhebliche Veränderungen ab. Flächentarifverträge wie die
von Verdi/DJV dürften unter zusätzlichen Druck geraten. Conen kündigte
an, beim DJV-Bundesverband die Auflösung der Tarifgemeinschaft mit der
DGB-Gewerkschaft Verdi zu beantragen.
Der DJV-Brandenburg sieht in dem Urteil des BAG eine gute Chance, die
wirklichen Interessen seiner Mitglieder besser als bisher vertreten zu
können.
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