Der Insolvenzantrag des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) gegen den eigenen Landesverband Brandenburg ist zwar schon ein paar Wochen alt, doch hat das Gericht bisher kein Insolvenzverfahren eingeleitet. Jetzt hat das Gericht den Antrag dem DJV-Brandenburg zur Stellungnahme zugesandt und einvernehmlich zum Schutz des Landesverbands vor weiteren Nachstellungen durch den Bundesverband Maßnahmen verfügt.
„Es ist ein Schurkenstück,“ sagt Klaus Minhardt, neuer Stellvertretender Vorsitzender des DJV-Brandenburg, „der Bundesverband nutzt die Gelegenheit, daß Torsten Witt mit Schlaganfall in der Klinik liegt und will uns mit 18.700 Euro platt machen, die in einem überhaupt nicht rechtskräftigen und nur gegen 120-prozentige-Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteil stehen. Konkens Rechenkünstler geben also 23.000 Euro aus, um von uns – vorläufig! - 18.700 fordern zu können.“ In einem Gespräch mit einer Beauftragten des Gerichts, das auf Einladung des Landesverbands in Potsdam stattfand, bekräftigten die Vorstandsmitglieder Conen, Minhardt und Hensel, daß der DJV-Antrag allein verbandspolitische Gründe habe und rechtlich sowohl unzulässig wie unbegründet sei, weil der Verband nicht insolvent sei. Hans Werner Conen: „Wir haben das Geld und weisen das dem Gericht gern nach. Ob wir es dem moribunden DJV geben müssen, klärt jetzt das Brandenburgische Oberlandesgericht.“
Der DJV-Landesverband Brandenburg fürchtet, nach einem obsiegenden Urteil sein möglicherweise vorher gezahltes Geld nicht wiederzusehen. Die verheerende Finanzlage des DJV-Bundesverbands und seine Mißwirtschaft, so Conen, steuere über kurz oder lang in Riesenprobleme.
Kontakt:
Sprechzeiten:
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
10-14 Uhr

Telefon:
(030) 69205751-0
Fax:
(030) 69205751-9
Email:
kontakt@djv-brandenburg.de

DJV-Brandenburg e.V.
Holsteinische Str.38 I
D-10717 Berlin
