Schreiben an DJV-BV wg. GTV Tageszeitungen
per Telefax 030 726 27 92-13
per Telefax 0228 201 72 35
Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Herrn Vorsitzenden Michael Konken
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
19. September 2006
DJV-Gesamtvorstand
Hier: Verhandlungsergebnis GTV Tageszeitungen
Sehr geehrter Herr Kollege Konken,
namens unseres Landesverbandes teile ich zunächst auf die eMail des Herrn Hauptgeschäftsführers Engeroff vom 12.09.2006 mit, daß wir den uns vorgelegten Abschluß als inhaltlich völlig unzureichend - und nur an Organisations- und Funktionärsinteressen orientiert? - ablehnen. Diese Mitteilung ist allerdings nicht als Teilnahme an einer Beschlußfassung i.S.v. § 19 DJV-Satzung zu verstehen.
Das entscheidungsbefugte Organ des DJV muß dem Verhandlungsergebnis innerhalb der Erklärungsfrist - vorliegend bis zum 22.09.2006, 12.00 Uhr - zustimmen. Entscheidungsbefugt für den DJV ist nach § 17 Abs. 2 lit. d DJV-Satzung allein der DJV-Gesamtvorstand, hier als „Große Tarifkommission“. Entscheidungen des Gesamtvorstandes indes können nur durch Beschlußfassung gemäß § 19 DJV-Satzung getroffen werden. Die Beschlußfassung wiederum ist nur in Sitzungen mit persönlicher Anwesenheit der Vertreter von mindestens der Hälfte der Landesverbände zulässig (§ 19 Abs. 1 DJV-Satzung).
Telefonische Beschlußfassungen oder gar Beschlußfassungen per eMail sind nicht zulässig. Die grundsätzliche Ablehnung schriftlicher Abstimmungen i.S.v. § 18 Abs. 3 DJV-Satzung durch den DJV-Brandenburg liegt Ihnen bereits vor; sie gilt auch hier. Und schließlich: Weder bei persönlicher Anwesenheit noch sonst gilt „Schweigen als Zustimmung“; wer schweigt, erklärt gar nichts - schon gar keine Zustimmung. Nur unter totalitärer Herrschaft ist das anders ...
Der DJV-Brandenburg weist es als grob satzungswidrig zurück, durch den Herrn Hauptgeschäftsführer eine Art „eMail-Sitzung“ zum Abnicken eines unakzeptablen Ergebnisses organisieren zu lassen, wodurch in die Rechte unseres Landesverbandes massiv eingegriffen wird. Wie schon die Sitzung des Gesamtvorstandes am 04.09.2006 in Bonn gezeigt hat, besteht erheblicher Diskussionsbedarf.
Wir fordern daher, unverzüglich eine Sondersitzung des DJV-Gesamtvorstandes an einen zentral gelegenen Ort einzuberufen, damit noch rechtzeitig über die Genehmigung des Verhandlungsergebnisses GTV Tageszeitungen satzungsgemäß Beschluß gefaßt werden kann. Auf § 18 Abs. 2 DJV-Satzung weisen wir expliciter hin. Und ebenso nachdrücklich weisen wir darauf hin, daß der DJV-Bundesvorstand ohne förmlichen Beschluß des DJV-Gesamtvorstandes von Rechts und Satzungs wegen an einer Zustimmungserklärung gegenüber den Vertragspartnern gehindert ist.
Und, wenn wir schon mal beim Thema Tarifverträge sind: Was erfolgt eigentlich die Zustimmung unserer „Großen Tarifkommission“ zum Tarifvertrag Zeitschriften?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Deutscher Journalisten-Verband
- Landesverband Brandenburg -
Torsten Witt, Vorsitzender
Sprechzeiten:
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
10-14 Uhr

Telefon:
(030) 69205751-0
Fax:
(030) 69205751-9
Email:
kontakt@djv-bb.de

DJV Berlin-Brandenburg
Holsteinische Str.38 I
10717 Berlin
