1. März 2005

Ausschluß der Landesverbände Berlin und Brandenburg unwirksam

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Kammergericht bestätigt letztinstanzlich Urteile des Landgerichts vom 14.09.2004
DJV-Landesverbände Berlin und Brandenburg bleiben Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband.

Mit Beschluß vom 22.02.2005 hat das Kammergericht in Berlin die Berufung des DJV-Bundesverbandes gegen die am 14.09.2004 verkündeten Urteile des Landgerichts Berlin im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen.

Das Kammergericht stellt fest, daß die Berufung des DJV-Bundesverbandes unbegründet und der Beschluß des DJV-Verbandstages vom 16. Juli 2004 zum Ausschluß des Antragsgegners unwirksam ist.

Das Gericht führt weiter aus: "Vorliegend kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein wichtiger Grund für eine Ausschließung des Antragsgegners vorlag." ... "Darüber hinaus ist der Ausschluß auch in einem hohen Maß unverhältnismäßig, damit grob unbillig und deshalb unwirksam." ... "Fehlt es an einem wirksamen Ausschluss des Antragsgegners, kommen die streitgegenständlichen Unterlassungs- und Herausgabeansprüche schon aus den vereinsrechtlichen Gleichbehandlungs- und Loyalitätsgrundsätzen nicht in Betracht. Auch namens- und markenrechtlich benutzt der Antragsgegner dann seinen Vereinsnamen und seine Domain befugt".

Und schließlich: "Der Beschluß des Verbandstages ... zum Ausschluss des Antragsgegners ist schon wegen eines Verfahrensfehlers unwirksam. Denn er ist schon nicht satzungsgemäß (in geheimer Abstimmung) zustande gekommen".

Die DJV-Landesverbände Berlin und Bandenburg mit ihren zusammen mehr als 3.500 Mitgliedern besitzen damit weiterhin alle Mitgliedsrechte; hierzu zählt auch die Ausstellung und Verlängerung des 'bundeseinheitlichen Presseausweises'.

"Mit diesem Beschluß bestätigt nun auch das Kammergericht in zweiter Instanz die von uns von Anfang an vertretene Rechtsauffassung", kommentiert der Landesvorsitzende des DJV Berlin Alexander Kulpok die Entscheidung des Gerichts.

Der geschäftsführende Landesvorsitzende des DJV-Brandenburg Torsten Witt fügt hinzu: "Dieser Beschluß des Kammergerichts bringt den DJV-Bundesverband in eine denkbar schlechte Situation: Nach der ebenso übereilten wie überflüssigen Aufnahme zweier neugegründeter Landesverbände hat der DJV in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg nun erst einmal vier Vereine, von denen er die beiden kleinen mit hohen Subventionen und 'Darlehen' durchfüttern muß - zu Lasten aller Mitglieder des DJV. Dies ist auf Dauer weder befriedigend noch durchzuhalten."

V.i.S.d.P.:

Alexander Kulpok,                  Torsten Witt,
Vorsitzender DJV Berlin         Geschäftsf. Vorsitzender DJV-Brandenburg

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