4. März 2007

Gutachten: Brandenburg ist nicht insolvent

Der für den innerverbandlichen Funktionärskrieg mißbrauchte Insolvenzantrag des DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken gegen den eigenen Landesverband DJV-Brandenburg steht vor den Scheitern. Der vom Amtsgericht Potsdam eingesetzte Gutachter kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Es liegt kein Insolvenzgrund vor.

Entgegen Konkens offenbar aus der Luft gegriffenen Behauptungen ist der politisch mißliebige – weil liberale - Landesverband in Brandenburg sehr wohl zahlungsfähig; er ist auch nicht überschuldet. Dem Amtsgericht Potsdam, dem das Gutachten in Kürze vorgelegt wird, bleibt gar nichts anderes übrig als den in der deutschen Verbands- und Gewerkschaftsgeschichte bisher einmaligen Versuch, verbandsinterne Gegner zu vernichten, zurückzuweisen. Die durchaus erheblichen Kosten des böswillig in Gang gebrachten Verfahrens muß der Antragsteller DJV tragen.

Konken, wegen einer langen Reihe von teuren Mißerfolgen im DJV stark unter Druck, hatte am 1. Dezember 2006 Insolvenzantrag gegen Brandenburg gestellt, gleich nachdem dessen damaliger Vorsitzender nach einem schweren Schlaganfall handlungsunfähig in der Klinik lag. Zuvor war der DJV-Bundesvorstand mit dem Versuch, die Landesverbände Berlin und Brandenburg mit rund 5.000 Mitgliedern auszuschließen, in Dutzenden von Gerichtsverfahren gescheitert.

Der Brandenburgische Vorsitzende Hans Werner Conen: „Es läuft auf einen Freispruch erster Klasse für uns und auf eine weitere Riesenblamage für Konken hinaus. Die offensichtliche Verwahrlosung der Sitten im einstmals renomierten Journalistenverband, dessen Führung Kritiker mit falschen Insolvenzanträgen vernichten will, ist besorgniserregend. Der Bundesvorsitzende Konken ist untragbar, jeder weitere Tag mit ihm ist ein Schaden für den DJV.“

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