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Landgericht Berlin bejaht Schadensersatzansprüche gegen DJV-Bundesverband
Die Aufnahme von zwei weiteren Landesverbänden in Berlin und
Brandenburg durch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ist nach
Auffassung des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Im November
vergangenen Jahres hatte der DJV-Verbandstag zwei neu gegründete
Vereine in Berlin und Brandenburg als Landesverbände aufgenommen:
Dagegen haben die in beiden Bundesländern bereits bestehenden
Landesverbände - der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg - geklagt.
Das Landgericht Berlin stellte nun
fest (AZ: 16 O 714/04): Die Aufnahme der beiden neuen Vereine verstößt
gegen die Satzung des DJV. Dennoch wird es in beiden Ländern
zunächst weiterhin je zwei Landesverbände geben - denn die Aufnahme der
neuen Vereine in den DJV-Bundesverband machte das Landgericht nicht
rückgängig: Es meinte, die Aufnahme sei ein Vertrag, der gerichtlich
nicht anfechtbar sei. Gegen diese Entscheidung werden die klagenden
Landesverbände Berufung einlegen.
Die Richter machten zugleich klar, daß
der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg wegen der rechtswidrigen
Aufnahme Schadensersatzansprüche gegen den Bundesverband geltend machen
können. Über die Höhe des Schadens wird im November
weiterverhandelt - und dieser Schaden wird beträchtlich sein: Es geht
hier vor allem um Mitgliedsbeiträge, die den älteren Verbänden fehlen,
da inzwischen etwa 1.000 Mitglieder - teils mit massiver Unterstützung
des DJV-Bundesverbandes - die Vereine gewechselt haben.
Der Stellv. Vorsitzende des DJV Berlin, Jan Luther,
sieht Forderungen in Millionenhöhe auf den DJV zukommen: „Bei 1.000
Wechslern geht es jährlich um Mitgliedsbeiträge von etwa 200.000 Euro.
Da die Mitgliedschaft im DJV vielfach eine Mitgliedschaft auf
Lebenszeit ist, muß der DJV-Bundesverband mit einer Millionenforderung
rechnen. Während der DJV-Bundesverband und seine Landesverbände also
einerseits die kleinen neuen Vereine in Berlin und Brandenburg allein
im Jahr 2005 mit 330.000 Euro unterstützen, wird er an den DJV Berlin
und den DJV-Brandenburg einen noch viel höheren Betrag als
Schadensersatz zu zahlen haben. Das wird zu einem wirtschaftlichen
Desaster für den DJV-Bundesverband führen.“
Für Torsten Witt, Vorsitzender
des DJV-Brandenburg, ist die Auffassung des Gerichts „eine schallende
Ohrfeige für den Bundesvorstand“. „Mit der Entscheidung des
Landgerichts ist klar: Wir sind die Nummer eins in Brandenburg.
Trotzdem sollen wir den rechtswidrig aufgenommen zweiten Landesverband
dulden - das verfestigt nur die unklaren Strukturen in den beiden
Bundesländern. Für den DJV wäre es höchste Zeit, sich aktiv für eine
einheitliche Struktur in Berlin und Brandenburg einzusetzen“.
Der Aufnahme der beiden neuen Vereine in Berlin und Brandenburg war der
Ausschluß des DJV Berlin und des DJV-Brandenburg vorausgegangen. Jedoch
haben das Kammergericht in Berlin und das Brandenburgische
Oberlandesgericht bereits festgestellt, daß diese Ausschlüsse
rechtswidrig sind. „Ausschluß und Neuaufnahme kosten den DJV schon
jetzt weit mehr als eine halbe Million Euro - die Rechnung zahlen die
Mitglieder. Und anstatt nach gemeinsamen Lösungen zu suchen, verweigert
der Bundesvorstand hierzu jedes Gespräch“, beklagt Torsten Witt.
V.i.S.d.P.:
Jan Luther, Stellv.
Vorsitzender DJV Berlin
Lietzenburger Straße 77,
10719 Berlin
Telefon: 0171/535 40 20
Telefax: 030/8891 30-22
jan.luther@djv-berlin.de
www.djv-berlin.de
Torsten Witt, Vorsitzender DJV-Brandenburg
Konrad-Wolf-Allee 1, 14480
Potsdam
Telefon: 0172/395 39 99
Telefax: 0331/29 35 11
torsten.witt@djv-brandenburg.de
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